Ing. Katharina Passecker - Energieberatung und Energieausweise

Beratung, Ingenieurbüros, Technisches Büro, Dienstleistungen, Technik

Energieausweis bei Verkauf und Vermietung ab 1.Dez. 2012

Mi, 21. November 2012

Mit 1. Dezember tritt in Österreich das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz in Kraft.

Dieses schreibt vor, dass beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses, einer Wohnung, eines Geschäftslokals etc.

1. bereits in Anzeigen Energiekennzahlen, die Auskunft über die Energieeffizienz des Objektes geben, angegeben werden müssen
2. VOR Vertragsunterzeichnung dem Käufer/Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden muss
3. spätestens 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung dieser Energieausweis dem Käufer/Mieter im Original oder als vollständige Kopie auszuhändigen ist.

Neben Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung, können Gewährleistungsfolgen auftreten.

Der Energieausweis soll aufklärend wirken und auf etwaige Mängel des Objektes - z.B. bei der Dämmung oder bei der Heizung - aufmerksam machen und durch Verbesserungsvorschläge dem Käufer/Mieter konkrete Hinweise geben, wie er diese Mängel beheben kann.

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